Als Notarin errichte ich auch öffentliche Urkunden, denen besondere Beweiskraft zukommt, unter anderem die sogenannten vollstreckbaren Notariatsakte. Wer einen vollstreckbaren Notariatsakt hat, muss das eigene Recht nicht einklagen, bevor er Exekution führen kann – womit ein Gerichtsverfahren weniger durchgeführt werden muss. Ich protokolliere auch tatsächliche Vorgänge, wie Auslosungen oder General- und Hauptversammlungen – in meiner Kanzlei oder auswärts und beglaubige außerdem die Echtheit Ihrer Unterschrift oder auch die Echtheit einer Kopie – die sogenannte Vidimierung.
Recht ohne Streit