Familie

DRUM REGLE, WER SICH EWIG BINDET

Vereinbarungen bei Ehe und Lebensgemeinschaften

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Ich erstelle Ehe- und Partnerschaftsverträge für den Fall einer Trennung oder Scheidung, die hoffentlich und gerade, wenn man Vieles besprochen und gut geregelt hat, nie eintritt. Besonders wichtig ist die Klärung bei Konstellationen, die mit Wohnraumschaffung zu tun haben: Wo zum Beispiel der eine Teil einen Grund einbringt und der andere Teil die finanziellen Eigenmittel für den Hausbau, oder in denen der eine arbeitet und der andere auch arbeitet – und zwar zu Hause ohne Gehalt.

Wo es um das Zusammenleben von Menschen geht, gibt es keine Garantien, aber wenn die rechtliche Basis von Anfang an stimmt, gibt es weniger Streit – und im Ernstfall eine gerechtere Lösung bei Problemen. Der notarielle Ehepakt regelt die Vermögensverhältnisse ganz nach den Wünschen der Ehepartner, damit von Anfang an feststeht, was wem gehört. Ein Ehepakt ist kein Misstrauensbeweis, sondern ein Instrument, um Unsicherheit und Streit zu vermeiden – und das nicht erst bei einer Scheidung.

In der heutigen notariellen Praxis sind die klassischen Ehepakte nicht mehr so häufig gefragt. Heute werden vielmehr Ehevereinbarungen geschlossen, die den gesetzlichen Stand der Gütertrennung so weit wie möglich auch für den Scheidungsfall aufrechterhalten. Neben der Ehe bestehen immer mehr Lebensgemeinschaften. Sie sind als solche gesetzlich nicht geregelt und faktisch jederzeit auflösbar. Daher ist hier das Bedürfnis nach fairen vertraglichen Regelungen besonders groß. Immer mehr Lebenspartner wollen Vereinbarungen treffen, die zumindest in Teilbereichen den rechtlichen Wirkungen einer Ehe nahekommen – zum Beispiel im Wohnrecht, in Unterhaltsfragen, im Erbrecht oder bei der Vermögensteilung im Trennungsfall. Ich berate Sie, welche Möglichkeiten bestehen und errichte die entsprechende Urkunden.

Fortpflanzung und Adoption

Ich errichte Notariatsakte, wie sie für bestimmte medizinisch unterstützte Fortpflanzungsmaßnahmen gebraucht werden. Und wenn es schon einmal geklappt hat und jetzt ein Geschwisterl folgen soll, komme ich Ihnen natürlich bei den entsprechenden Kosten entgegen. Auch Adoptionsverträge mit dem Antrag an das Gericht um Genehmigung der Adoption übernehme ich sehr gerne.

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