Der Immobilienbereich ist einer der Kernbereiche des Notariates. Sehr gerne berate ich Sie zu Baurechtsverträgen, Bauträgerverträgen, Mietverträgen für Wohnungen oder Häuser, Pachtverträgen für die Errichtung von sog. Superädifikaten, Parzellierungen bzw. sonstigen Tauschverträgen oder Wohnungseigentumsverträgen – jeweils einzeln oder in Kombination – und erstelle diese für Sie.
Welche Unterschiede zwischen Baurechtsverträgen (Recht, auf fremdem Grund ein Haus zu bauen) und sogenannten Superädifikaten auf Pachtgrund bestehen, können wir in einem persönlichen Gespräch sehr gerne klären.
Wohnungseigentum bzw. eine „Eigentumswohnung“ zu haben bedeutet nicht, dass einem die konkrete Wohnung alleine gehört, sondern Miteigentum an der ganzen Liegenschaft samt Gebäude mit allen anderen Wohnungseigentümern, verbunden mit dem Recht, eine bestimmte Wohnung alleine zu benützen.
Ich übernehme bei den genannten Verträgen die gesamte Abwicklung. Dazu gehören der Vertragsentwurf, die allfällige Treuhandabwicklung mit der Lastenfreistellung und Eintragung der finanzierenden Bank, die Funktion als Treuhänderin bei Bauträgerverträgen, die Berechnung der Grunderwerbsteuer und Grundbuchseintragungsgebühr für die Käuferseite bzw. die Berechnung der Immobilienertragsteuer für die Verkäuferseite sowie das Grundbuchsgesuch. Das Treuhandkonto wird bei der Notartreuhandbank angelegt.