Wir Notare wickeln als Gerichtskommissäre für das Bezirksgericht die Verlassenschaftsverfahren ab und verfügen dadurch über eine sehr große Erfahrung in diesem Bereich. Ich berate Sie sehr gern bei der Erstellung Ihres Testaments, wobei sich manchmal herausstellt, dass die gesetzliche Erbfolge passt und gar kein Testament benötigt wird.
Ganz wichtig ist mir in diesem Zusammenhang die Warnung davor, eine letztwillige Anordnung ohne fachkundigen Rat zu erstellen. Die Formvorschriften sind nämlich strenger geworden und inhaltliche Probleme sind noch häufiger.
Auf Wunsch kann Ihr Testament auch im Stahlschrank meiner Notariatskanzlei verwahrt, elektronisch gespeichert und im Österreichischen Zentralen Testamentsregister registriert werden.
Als Notarin habe ich zusätzlich die Möglichkeit, notarielle Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge zu errichten, damit im Falle des Falles Streitereien vermieden und zu Lebzeiten gute und haltbare Regelungen getroffen werden können. Dies auch im Zuge von Schenkungs- und Übergabsverträgen (auch landwirtschaftlichen) mit allen dabei notwendigen und gewünschten Vorkehrungen: z.B. Wohnungsgebrauchsrechten, Belastungs- und Veräußerungsverboten, Fruchtgenussrechten, Aufgriffsrechten des Kindes dem Schwiegerkind gegenüber, Leistungen an die weichenden Kinder und weiteres mehr. Dies ist besonders bei Patchwork-Konstellationen ein Thema.