Frühling in der Kanzlei mit dem Thema „Aufstocken des Elternhauses“

Frühling in der Kanzlei mit dem Thema „Aufstocken des Elternhauses“

Aufstocken des Elternhauses?

Zum Geldsparen, für Nachverdichtung, gegen Flächenfraß…!

  • Aber was braucht es für Regelungen? Alleineigentum der Kinder mit Wohnrecht der Eltern, Wohnungseigentum, Miteigentum mit einer Benützungsregelung…
  • Was ist zu tun bei allfälliger Kreditaufnahme? allenfalls gemeinsam mit dem Partner? Ein Kredit verschafft keine Rechte am Haus!
  • Wie tun mit den anderen Kindern der Eltern? Oder mit dem Partner des übernehmenden Kindes?

Wir beraten Sie gerne! Das Erstgespräch mit einer Dauer von ca. 20 Minuten ist kostenlos

Kontaktinformationen

Kontaktieren Sie uns

Erstberatung kostenlos.

Sehr geehrte Damen und Herren!
Aufgrund einer Weiterbildungsmaßnahme stehen wir Ihnen am 23.04.2024 erst ab 14 Uhr zur Verfügung.