Erwachsenenschutzrecht neu

Erwachsenenschutzrecht

Seit 1. Juli ersetzt das Erwachsenenschutzgesetz das bisherige Sachwalterrecht. Es bringt volljährigen Personen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkt sind, mehr Selbständigkeit, weitgehende Erhaltung ihrer Autonomie und bessere Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Vertretung.

Getragen wird das neue Erwachsenenschutzrecht von vier Säulen:

  1. Vorsorgevollmacht – wie bisher (Ausführliche Beratung und Erstellung bei mir möglich)
  2. Gewählte Erwachsenenvertretung (Erstellung bei mir möglich)
  3. Gesetzliche Erwachsenenvertretung (Registrierung bzw. Widerspruch bei mir möglich)
  4. Gerichtliche Erwachsenenvertretung (beim Bezirksgericht)

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